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BGH, 31.10.2023 - 3 StR 342/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- IWW
§ 345 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 37 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 19.05.2023 - 2 KLs 1043 Js 1894/22
- BGH, 31.10.2023 - 3 StR 342/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.07.2021 - 3 StR 185/21
Fristwahrung bei Rechtsmittel durch inhaftierten Rechtsmittelführer (Ausschöpfung …
Auszug aus BGH, 31.10.2023 - 3 StR 342/23
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist unzulässig, weil die Frist des § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO gewahrt ist und sich der Antrag mithin auf eine unmögliche Rechtsfolge richtet (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Juli 2021 - 3 StR 185/21, NStZ-RR 2021, 344 mwN).